TRANZPARENZ

 

 

Wie viel verdient eine Landtagsabgeordnete?

 

Transparenz ist eine der zentralen Forderungen von uns GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, Verwaltungsakte oder in der Energiepolitik, sondern sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine Einnahmen als Landtagsabgeordnete geht.

 


 

Landtagsmandat: Entschädigung bzw. Diäten

 

Laut dem Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung, welche monatlich gezahlt wird. Die Entschädigung der bayerischen Landtagsabgeordneten stieg zum 1. Juli 2023 um 3,7 Prozent auf 9.215 Euro. Die Entschädigungen werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils vom Juli des abgelaufenen Jahres gegenüber dem Juli des vorangegangenen Jahres eingetreten ist.

Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Ähnliches.

 

Anpassung der Entschädigung bzw. Diäten:

 

Diese Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich in folgender komplexer Form aus den Entwicklungen der jeweiligen Bezüge und Gehälter zusammen:

  • zu 87,2 % aus dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich;
  • zu 6,2% aus dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe;
  • und zu 6,6 % aus den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe.

Folglich könnte es auch zu einer negativen Anpassung kommen. Die auf diese komplexe Weise errechnete Anpassung wird vom Landesamt für Statistik ermittelt und muss der Landtagspräsidentin im März eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Daraufhin ist diese verpflichtet den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.

 

 

Die Kostenpauschale:

 

Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG. Die bisherige Kostenpauschale von 3.726 Euro wird auf 3.984 Euro erhöht – ein Plus von 6,9 Prozent. Grund hierfür ist die Kopplung an den Verbraucherpreisindex für Bayern, der aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen ebenso gestiegen ist. Diese Pauschale verwende ich für:

  • Büroausstattung und Büromaterial meines Büros im Landtag (Druckkosten, Porto, Webhosting, Ausstattung für meine Mitarbeitenden)
  • Büroausstattung und Büromaterial in meiner Privatwohnung
  • Informationsveranstaltungen über meine parlamentarische Arbeit (Druckkosten, Raummieten, Anzeigen, …)
  • mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten sowie Übernachtungskosten (Fahrten mit der Bahn innerhalb Bayerns sind gem. Art. 31 der Verfassung kostenfrei für Abgeordnete)
  • Mandatsbedingte Kosten, die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“.

 

Anpassung der Kostenpauschale:

 

Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern. Die Vorschriften für die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der Kostenpauschale bestehen analog zu den Vorgaben bezüglich der Entschädigung. Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale jedoch wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 € und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 € abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 €, maximal aber 100 € pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung.

 

Technische Ausstattung


Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Faxgeräten, Smartphone, Scanner, auch Reparaturen und Installationen von Internetleitungen) nach Artikel 6 Abs. 4 BayAbgG stehen jede*r Abgeordneten bis zu 15.000 Euro pro Wahlperiode zu. Dies würde einem jährlichen Budget von bis zu 3.000 Euro entsprechen, wobei ein Eigenanteil von 15% zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden.
Die Anschaffungen werden zu meinem Eigentum, jedoch müsste ich bei Veräußerung dem Landtagsamt binnen drei Jahren den entsprechenden Zeitwert (reduziert sich um 25% pro Jahr) oder den ggf. höheren Verkaufserlös erstatten.