KRANKENHAUSREFORM

 

 

 

 

 

 

Es ist gut, dass Bund und Länder sich auf die Eckpunkte zur Krankenhausreform einigen konnten - trotz der Ablehnung der CSU-FW-Koalition aus Bayern. Denn wir brauchen die Krankenhausreform dringend und auch Bayern muss sich daran konstruktiv beteiligen. Warum es so wichtig ist, dass wir diese Reform vernünftig voranbringen und das Bundesgesetz zum Jahreswechsel in Kraft treten kann, habe ich hier zusammengefasst:

 


1. Finanzielle Sicherheit! Weniger Leistungsdruck durch Vorhaltebudget

Künftig bekommen Krankenhäuser im Durchschnitt 60 Prozent ihrer Kosten durch ein Vorhaltebudget finanziert. Dieses Budget wird den Krankenhäusern weitgehend unabhängig von der Fallzahl gewährt – Qualität vor Ökonomie. Dadurch wird der Anreiz für Kliniken gesenkt, immer mehr und möglichst lukrative Leistungen zu erbringen. Die Fallpauschalen bleiben zwar erhalten, spielen aber eine deutlich geringere Rolle. Das Vorhaltebudget soll den Krankenhäusern unbürokratisch ausgezahlt werden.

 

2. Mehr Qualität! Schwierige OPs nur dort, wo Expertise ist

Kliniken sollen künftig nur die Leistungen erbringen, für die sie das notwendige Personal und die nötige Ausstattung vorhalten. Dazu werden bundeseinheitliche Leistungsgruppen definiert. Um einer Leistungsgruppe zugeordnet zu werden sind gewisse Mindestanforderungen an Personal und Ausstattung zu erfüllen. Die Länder weisen bis spätestens Ende 2025 ihre Krankenhäuser den Leistungsgruppen zu. Der Medizinische Dienst (MD) überprüft, ob die Krankenhäuser die Anforderungen erfüllen. Die Leistungsgruppen werden regelmäßig überprüft und durch Bund und Länder gemeinsam weiterentwickelt.

 

3. Mehr Transparenz! Damit ich weiß, wo ich gut aufgehoben bin

Mittels Transparenzgesetz will der Bund die Krankenhäuser formal in Versorgungsstufen (Level) einordnen, damit Patient*innen schnell erkennen können, welches Krankenhaus für die von ihnen gewünschte Leistung über die notwendige fachliche und qualitative Expertise verfügt.

 

4. Ländlichen Raum stärken! Kliniken dort erhalten, wo wir sie am meisten brauchen

Wir wollen unsere bedarfsnotwendigen Krankenhäuser vor dem Ruin schützen – insbesondere die kleinen, ländlichen Kliniken. Deswegen wird eine neue Form von sektorenübergreifenden Versorgern eingeführt. Das sind Häuser, in denen kürzere stationäre Aufenthalte, kleinere Eingriffe sowie auch ambulante Behandlungen durchgeführt werden können. Auch pflegerische Leistungen wie etwa die Kurzzeitpflege können hier angesiedelt werden. So bilden diese Krankenhäuser gemeinsam mit niedergelassenen Ärzt*innen sowie Pflegekräften künftig das Herz der regionalen Gesundheitsversorgung.