Als Abgeordnete spreche ich in den Plenarsitzungen des bayerischen Landtags zu Dringlichkeitsanträgen und Gesetztesentwürfen. Meistens geht es um dabei um
gesundheitspolitische Themen. Aktuell bestimmt das Coronavirus, Impfungen und
Maßnahmen zur Eindämmung des Virus die Tagesordnung.
Alle Reden finden Sie auch auf meinen Youtube-Kanal.
München, 21. Juli 2022
Rehakliniken stärken, finanzielle Sicherheit gewähren, Beschäftigte unterstützen
Rede zum Antrag der CSU
Sehr geehrtere Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Dieser Antrag zeigt gleich auf zwei Ebenen ganz beispielhaft, wie die CSU agiert: Zum einen ist die Staatsregierung permanent damit beschäftigt, marode Strukturen am Leben zu erhalten und sich
vor wirklichen Reformen zu drücken,
und zum anderen wird die eigene Verantwortung von der Staatsregierung nicht wahrgenommen und stattdessen wie immer nach Berlin gezeigt. Die Finanzierung von Reha-Kliniken ist nicht erst seit der Pandemie marode. Statt immer nur Hilfspakete zu schnüren, braucht es umfassende Reformen, um unsere Reha-Kliniken und auch alle anderen Kliniken langfristig auf stabile Füße zu stel- len. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist deshalb auch die bedarfsgerechte Anhebung der Reha-Budgets fest verankert. Es ist absolut essenziell, die Gesund- heitsversorgung sektorenverbindend zu denken. Das bedeutet, dass sich auch hier in Bayern etwas tun muss. Es ist unfassbar, dass der Krankenhausplan jedes Jahr einfach so fortgeschrieben wird und damit die Versorgungssicherheit, vor allem auf dem Land, gefährdet wird. Es ist wirklich an der Zeit, jetzt hier mutig voranzugehen, den Krankenhausplan zu einem Landesversorgungsplan weiterzuentwickeln, der Rehabilitationseinrichtun- gen und ambulante Pflegeeinrichtungen einschließt. So können wir das Gesundheitssystem der Zukunft bauen, anstatt immer nur mit Nothilfen irgendwelche Löcher zu stopfen. Der Antrag lässt auch erkennen, dass sich die CSU nicht mit dem Finanzierungs- system der Reha-Kliniken beschäftigt hat; denn das System ist ein monistisches; das heißt, Betriebs- und Investitionskosten müssen über die Leistungen abgedeckt werden. Dazu rechnen die Einrichtungen unter anderem mit den Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit und der Gesetzlichen Unfallversicherung ab. Das Bekenntnis der Koalition, die Reha-Budgets anzuhe- ben, ist weitsichtiger und klüger, als immer nur neue Notfallprogramme aufzulegen. Genau das ist es, was die Ampelkoalition gerade verhandelt. Auch wir sind für die Fortführung der §§ 111 und 111c des SGB V. Wir können diesen Verhandlungen aber nicht vorgreifen. Auch bei der psychosozialen Versorgung denken wir ganzheitlich. Niederschwelli- ge Angebote bei psychischer Belastung und umfassende Gesundheitsfördermaß- nahmen für das Gesundheitspersonal brauchen wir in allen Sektoren. Das ist unser Ziel. Diese Forderungen haben wir auch in unserem Corona-Präventionspaket für den Herbst noch mal niedergeschrieben. Schon 2020 haben wir eine umfassende Präventionsstrategie für psychische Gesundheit im Pflegebereich gefordert. Hier sehen wir die Staatsregierung in der Pflicht, Informationen zu den schon vorhande- nen Optionen und Leistungsangeboten bereitzustellen und diese konsequent wei- terzuentwickeln. Aber zurück zu den Reha-Einrichtungen. Langfristig muss es natürlich unser Ziel sein, weniger Menschen in den Reha-Einrichtungen zu haben – aber aus einem anderen Grund: weil sie nicht mehr so krank werden. Das Ziel der GRÜNEN ist Prävention vor Rehabilitation vor Rente. Das ist auch so im Koalitionsvertrag fest- geschrieben. Was Sie in Ihrem Antrag fordern, wird aktuell in Berlin verhandelt, und unsere Ver- treter*innen in Berlin haben die Reha-Kliniken in Bayern fest im Blick; sie werden eine passgenaue Lösung finden. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
München, 22. Juni 2022
Lieferengpässen von Arzneimitteln entgegenwirken!
Rede zum Antrag der CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ausverkauft! Leere Regale in den Supermärkten waren für viele von uns während der Pandemie eine ganz neue Erfahrung.
Zum Glück hat es sich nur um Klopapier und Hefe gehandelt und rührte von Hamsterkäufen her, die relativ schnell wieder aufgehört haben. Was ist aber, wenn es sich bei dem nicht verfügbaren Gut um ein lebensnotwendiges Medikament handelt? Versorgungssicherheit ist für die meisten Menschen in Deutschland ein ganz neuer Begriff. Die Pandemie und der nun tobende Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine deckt schonungslos unsere Abhängigkeiten auf. Gerade bei Arzneimitteln kann diese Abhängigkeit dramatische Folgen haben. Daher begrüße ich ausdrücklich,dass die Bayerische Staatsregierung dieses Problem erkannt hat. Bei dem vorliegenden Antrag stellt sich mir allerdings schon die Frage, welche Schlüsse die Staatsregierung für ihr eigenes Handeln zieht. Die Versorgungslage mit Arzneimitteln in Deutschland ist nicht erst seit der Pandemie problematisch. Wir sind in einigen Bereichen von wenigen Herstellern in Indien und China abhängig. Wenn es dort zu Engpässen oder zu Lieferschwierigkeiten kommt, dann führt das bei uns unweigerlich zu einem Mangel. Auch wenn Ihr Antrag einige sinnvolle Vorschläge enthält, packt er das Problem nicht an der Wurzel. In anderen Teilen sind Ihre Vorschläge schlicht nicht durch- setzbar oder auch schon überholt. So hat die Bundesregierung den von Ihnen ausgeführten Lieferengpass bei dem Wirkstoff Tamoxifen mit einigen sehr konkreten Maßnahmen in den Griff bekommen, zum Beispiel durch den Import des Medikaments aus europäischen Nachbarländern und auch durch ein Bevorratungsverbot. Das bedeutet, dass es die Vorgabe gab, dass das Medikament nur noch in der akut benötigten Dosis und nicht mehr zur Bevorratung abgegeben werden durfte. Richtig angewendet, haben wir schon viele wirkungsvolle Werkzeuge zur Hand, um Lieferengpässen entgegenzutreten. Das hat unsere Regierungskoalition bewiesen. Die Forderung, bei der Zulassung von Arzneimitteln europäische Sozial- und Umweltstandards einzubeziehen, ist moralisch nachvollziehbar. Persönlich begrüße ich diese Initiative auch sehr; leider ist sie in dieser Form aber nicht umsetzbar, weil Medikamente auf Basis klinischer Studien zugelassen werden. Wer die Medi- kamente wo herstellt, ist zum Zeitpunkt der Zulassung noch gar nicht geklärt. Für die Zulassung selbst können die Sozial- und Umweltstandards der Herstellung also nicht geprüft werden. Gern können wir aber darüber nachdenken, solche Kriterien im Rahmen einer sogenannten guten Herstellungspraxis zu überwachen. Da sind wir auch offen für Vorschläge. Mich interessiert aber ganz brennend, welche Maßnahmen die Bayerische Staatsregierung hier in Bayern umzusetzen plant, um Versorgungsengpässen entgegen- zutreten. In Ihrem Antrag stellen Sie lediglich Forderungen an den Bund. Aber was wollen Sie denn hier in Bayern tun? Sie fordern, die Produktion von Wirkstoffen zurück in die EU zu verlagern. Das haben wir schon im Jahr 2020 gefordert. Sollte aber nicht der Standort Bayern als gutes Beispiel vorangehen? Sie haben es selbst in der Hand, die notwendigen Anreize für Pharmakonzerne zu schaffen, zum Beispiel für die Herstellung von dringend benötigten, aber wenig lukrativen Wirkstoffen. Das betrifft auch Antibiotika oder Impfstoffe. – Auch ein Fonds für die Arzneimittelforschung, der das Risiko für die Herstellung absenkt und dadurch zur Forschung animieren würde, wäre eine Maßnahme, die hier in Bayern angestoßen werden könnte. Ihr Antrag enthält leider keinen dieser Vorschläge, die zu einer maßgeblichen Ver- besserung der Situation führen würden. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung über den Antrag enthalten.
München, 19. Mai 2022
Krankenhausgesetz
Rede zum Gesetzesentwurf der AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Die Menschen in Bayern haben scheinbar schlechtere Kniegelenke als in den anderen Teilen der Bundesrepublik; denn wie lässt es sich sonst erklären, dass in Bayern mit Abstand die meisten
Kniegelenksprothesen verbaut bzw. eingesetzt werden.
Vielleicht liegt es aber auch daran, dass in manchen kleinen Kliniken deshalb so früh zum Messer gegriffen wird, weil sich die Kliniken seit Jahren in einer finanziell angespannten Lage befinden und an Knieoperationen sehr viel verdient wird.Egal ob Knieoperationen, Kaiserschnitte oder Wirbelsäuleneingriffe, unnötige Operationen häufen sich. Das ist ein strukturelles Problem, aber auch nur eines der strukturellen Probleme in unserem Gesundheitssystem. Wenn ich mir den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion anschaue, dann frage ich mich, was dieser zur Lösung der strukturellen Probleme langfristig und nachhaltig beitragen könnte. Dazu habe ich im Gesetzentwurf leider nichts gefunden.Die bayerischen Kliniken arbeiten am wirtschaftlichen Limit - und das nicht erst seit der Corona-Pandemie. Unsere Aufgabe ist es, die Probleme zu lösen, damit jedem Menschen in Bayern, egal ob in Stadt oder Land, die beste medizinische Versorgung zuteil wird, egal ob es sich um eine Blinddarmoperation oder um eine Herztransplanta-tion handelt. Kliniken, die dringend notwendige Investitionen nicht anpacken können, weil dafür zu wenig Geld zur Verfügung steht, helfen nicht weiter. Es hilft auch nicht, wenn diese Kliniken unnötige Operationen durchführen, um ihre Kassen aufzubessern. Wir müssen unsere Kliniken langfristig für die Zukunft fit machen. Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zeigt, dass sie dafür keine Vision hat. Wir hingegen haben konkrete Vorschläge unterbreitet, die ich Ihnen gerne noch einmal erläutern werde; denn das Ziel ist schließlich, die Menschen im Freistaat optimal zu versorgen. Der Knackpunkt - darin sind sich alle Expert*innen und Interessenvertreter einig - ist die Krankenhausplanung. Eine solche ist es auch, die wir in Bayern dringend brauchen, nämlich eine vernünftige Krankenhausplanung - eine Krankenhausplanung, die sich am wirklichen Bedarf der Menschen vor Ort orientiert. Für Bayern bedeutet das einen Paradigmenwechsel, nämlich weg von einer Krankenhausplanung, die sich an der Zahl der Betten orientiert, und hin zu einer Krankenhausplanung, die sich an den tatsächlichen Leistungen orientiert. Es darf nicht sein, dass der Geldbeutel oder die Neigung der einzelnen Träger darüber entscheidet, wie sich die Krankenhausland-schaft entwickelt. Die Krankenhausplanung muss sich am Bedarf der Bevölkerung vor Ort orientieren. Die Kliniken müssen gut erreichbar sein. Außerdem muss die Qualität der Behandlungen stimmen. Die technische Ausstattung muss modern und das ausgebildete Personal muss auf dem neuesten Stand sein. Dann gibt es auch keine unnötigen Operationen mehr. Das sind die Kriterien, die gelten sollten; nicht die Anzahl der Betten. Ja, Kliniken müssen sich spezialisieren, damit schwierige Behandlungen wirklich auf hohem Niveau durchgeführt werden können. Bis dahin ist es aber leider noch ein langer Weg; denn aktuell fehlt es schon an einer statistischen Grundlage. Wir haben keine Analyse der Versorgungslage; sie wäre aber dringend notwendig. Dafür brauchen wir Daten. Nur so können wir regionale Unterversorgungen erkennen. Diese Daten brauchen wir auch, um Mehrfachvorhaltungen, Fehlversorgungen und die Zahl der Gelegenheitseingriffe aufzudecken und zu reduzieren. Im Gesetzentwurf der AfD-Fraktion habe ich zu alldem nichts gefunden und auch nichts zu den notwendigen Schritten. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
München, 19. Mai 2022
Maskenpflicht im ÖPNV
Rede zum Dringlichkeitsantrag der FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Meine Nichte war neulich im Supermarkt einkaufen. Dort wurde sie von einem älteren Herrn angegangen. Warum? Weil sie eine Maske trug. Sie ist dreimal geimpft, sie ist jung und gesund und gehört
keiner Risikogruppe an.
Sie tat es hauptsächlich, um andere zu schützen. – Zum Glück gibt es noch Menschen, die frei-willig Maske tragen. Zum Glück gibt es noch Menschen, die solidarisch sind mit de-nen, für die Corona gefährlich ist: für alte Menschen, für Kinder, für Babys und für Menschen, die sich nicht impfen lassen können. – Aber die Menschen, die Maske tra-gen, werden immer weniger. Wenn Sie wissen wollen, wohin die Freiwilligkeit führt, dann schauen Sie sich doch mal im Saal um. Jeden Tag sterben immer noch um die 200 Menschen mit oder an Corona. Wir haben uns an diese Zahlen irgendwie gewöhnt. Das sind Väter, Omas, Söhne und Tanten. Die Pandemie ist nicht vorbei! Die Maskenpflicht im ÖPNV abzuschaffen, wäre jetzt das absolut falsche Signal. Es geht hier nicht um Panikmache, sondern es geht da-rum, nicht leichtsinnig und nicht rücksichtslos zu sein. Es geht darum, weiterhin solida-risch zu sein. Wir müssen uns auch schon jetzt auf den Herbst vorbereiten, auf das, was noch kommen kann.Die Akzeptanz der Maske infrage zu stellen – und das geschieht mit dieser ewigen Debatte – ist grundlegend verkehrt. Die Maske ist neben der Impfung das wirksamste Mittel, das wir haben. Gerade im ÖPNV stehen Menschen täglich dicht gedrängt beiei-nander, gerade zu den Stoßzeiten. Die Menschen sind aber darauf angewiesen, mit dem ÖPNV zu fahren, auch Menschen, die den vulnerablen Gruppen angehören. Wir wissen, dass Masken dann besonders gut schützen, wenn alle sie tragen. Deshalb halte ich die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln nach wie vor für absolut sinnvoll, für verhältnismäßig und auch für zumutbar. Es besteht keinerlei Notwendig-keit, die Maskenpflicht im ÖPNV abzuschaffen. Deswegen lehnen wir sowohl den Dringlichkeitsantrag der FDP als auch den der AfD ab. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
München, 10. Februar 2022
Lockerungen der Corona-Maßnahmen
Rede zum Dringlichkeitsantrag der FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Omikron-Variante haben gewirkt. Sie haben insofern gewirkt, als damit eine Gefährdung der kritischen Infrastruktur vermieden wurde.
Aber das Risiko, dass Stationen schließen müssen, weil zu viel Personal gleichzeitig krank ist, ist noch nicht vorbei. Noch steigen die Infektionszahlen weiter an. Würden wir dem Kurs der FDP
folgen, Diskotheken und Clubs wieder öffnen, Geimpfte und Genesene gar nicht mehr testen, würde sich dieser Anstieg beschleunigen und vor allem verlängern.
Der Titel Ihres Antrags lautet: "Auf dem Weg in die Freiheit." Ich finde diesen Titel fragwürdig; denn Freiheit, Verantwortung und Solidarität gehören in einer Pandemie zusammen. Unsere
Forderungen haben sich immer an der Freiheit orientiert. Wir müssen uns nicht erst auf den Weg machen, weil wir immer das gefordert haben, was maximale Freiheit in der jeweiligen Situation
gebracht hat. Von einem Weg in die Freiheit zu sprechen, ist deshalb einfach nur populistisch. Ich halte es durchaus für richtig, jetzt darüber zu sprechen, unter welchen Umständen welche
Lockerungen durchgeführt werden können. Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems nicht mehr zu befürchten ist, dann ändert sich die Grundlage für die Infektionsschutzmaßnahmen natürlich auch
grundlegend.
Zum jetzigen Zeitpunkt steigen die Hospitalisierungsinzidenzen zwar nur leicht, aber sie steigen noch. Angesichts der hohen Personalausfälle sollten wir noch etwas vor-sichtig sein. Außerdem
haben sich mit Omikron bislang vorwiegend junge Menschen infiziert. Sollten sich nun wieder vermehrt die älteren Menschen infizieren, dann können wir noch nicht vorhersagen, wie viele von ihnen
zwei, drei Wochen im Krankenhaus behandelt werden müssen. Wie Sie wissen, haben wir einen deutlich höheren Anteil an ungeimpften älteren Menschen als beispielsweise in Dänemark oder
Großbritannien. Zudem geht es jetzt doch nur noch um wenige Wochen, die wir überstehen müssen, bevor sich die Situation entspannt. Warum brechen Sie ausgerechnet jetzt diese Drängelei vom Zaun?
Finden Sie wirklich, dass offene Clubs bei einer Inzidenz von 2.000 ein vernünftiges Signal sind? Ich bin optimistisch, dass wir den Omikron-Zenit fast erreicht haben und bald in eine deutlich
entspanntere Phase kommen werden. Dann können und müssen wir die ganzen Beschränkungen natürlich lockern. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
München, 10. Februar 2022
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Rede zum Dringlichkeitsantrag der SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrter Herr Seidenath, ich kann die Aufregung bei der SPD sehr gut verstehen. Was wir diese Woche gesehen haben, ist ein neuer Tiefpunkt der politischen Führung hier im Freistaat.
Herr Söder stellt sich vor die Kameras und gibt einfach mal bekannt, dass ein Bundesgesetz, das er im Bundesrat und seine Parteikolleg*innen im Bundestag verabschiedet haben, nicht umgesetzt
wird, als wären Gesetze optional und jeder kann sich aussuchen, ob es ihm gefällt oder nicht.
Ein Gesetz, das beschlossen ist, muss vollzogen werden. Sie können doch auch nicht beschließen – wie mein Kollege in Berlin sagte –, dass in Bayern das Verbot, über eine rote Ampel zu fahren,
nicht mehr gilt. Mal abgesehen von dem Inhalt des Gesetzes, um das es hier geht, ist das ein Affront gegen unsere parlamentarische Demokratie, den wir so nicht stehen lassen können.
Sie wollten die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Ihren Vorwahlkampf instrumentalisieren, und das zulasten besonders gefährdeter Menschen; denn eine Impfung mindert nachweislich das
Ansteckungsrisiko, auch bei der Omikron-Variante, und mildert den Krankheitsverlauf.
Es ist ja richtig, dass es noch einiges zu klären gibt in der Umsetzung; diese Fragen gab es aber auch schon im November, als Herr Söder dem Gesetz im Bundesrat zusammen mit allen anderen
Ministerpräsident*innen zugestimmt hat. Vernünftig wäre es jetzt, mit den Gesundheitsämtern und den Verbänden hier in Bayern Vorgaben zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
abzustimmen. Im Gesetz ist ein Ermessensspielraum vorgesehen, den wir nutzen sollten, um gerade in Bereichen mit sehr niedrigen Impfquoten nach Lösungen für die Einrichtungen zu suchen.
Auch mit dem Novavax-Impfstoff, der Ende Februar zugelassen wurde, können hoffentlich noch einige Beschäftigte für die Impfung gewonnen werden, besonders jene, welche die Impfstoffe, die bis dato
zugelassen waren, abgelehnt haben. Es ist vernünftig, ihnen ausreichend Zeit für die vollständige Impfung zu geben, bevor mögliche Konsequenzen für ihre Beschäftigungsverhältnisse drohen
könnten.
Es gibt also konstruktive Maßnahmen, die man jetzt ergreifen könnte; aber daran ist Herr Söder anscheinend nicht interessiert.
Ich finde es wirklich enttäuschend, dass er dieses Thema, bei dem es doch um die besonders schutzbedürftigen Personen hier im Freistaat geht, um Pflegebedürftige, um Menschen mit Behinderungen,
für partei-politische Zwecke instrumentalisiert.
Wie im Antrag der SPD steht, ist die Impfung der wichtigste Baustein im Kampf gegen die Pandemie. Hier bleibt vor allem die Vermeidung schwerer Verläufe und von Todesfällen wichtig; die
vulnerablen Gruppen tragen hier ein weit höheres Risiko als die übrige Bevölkerung. Um sie besser zu schützen, sollten wir uns alle für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
einsetzen, auch hier in Bayern. Konkrete Vorschläge dazu können Sie gerne bringen; aber es kann nicht darum gehen, ein Gesetz einfach außer Kraft zu setzen. Ein Gesetz, das beschlossen ist, muss
vollzogen werden.
Wir stimmen dem Antrag der SPD zu.
München, 25. Januar 2022
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Rede zum Gesetzesentwurf
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Als dieser Gesetzentwurf in meinem Postfach ankam, dachte ich: "Na endlich, unsere vielen Forderungen nach einer echten Aufwertung und Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes haben
Wirkung gezeigt."
Doch beim Lesen kam dann die Enttäuschung. Auch wenn wir viele der kleinen Veränderungen in diesem Gesetzentwurf befürworten, der große Wurf, den es gebraucht hätte, der ist es leider nicht
geworden.
Seit zwei Jahren sehen wir bei jeder Corona-Welle, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst nicht in der Lage ist, eine größere Zahl von Ansteckungen und Kontakten zu bearbeiten. Dabei verdeutlicht
die Pandemie nur ein älteres und noch größeres Problem. Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat bei uns in Deutschland nicht den Stellenwert, die Wertschätzung und auch nicht die Kompetenzen, die
er in vielen anderen Ländern genießt.
Die Bedeutung von gutem Krisenmanagement und der Vorbereitung auf den Umgang mit Gesundheitskrisen ist uns spätestens seit Corona klargeworden. Wir alle wissen um die klare Korrelation zwischen
sozioökonomischem Status, Gesundheit und der Lebenserwartung. Wir alle kennen die Studien, die zeigen, wie viele Ressourcen und wie viel Krankheitslast man einsparen könnte, wenn man mehr in
verschiedene Präventionsmaßnahmen investieren würde.
Doch in Ihrem Gesetzesvorschlag fehlen weitgehende Maßnahmen der modernen Gesundheitsförderung, die dieses Potenzial nutzen könnten. Das ist enttäuschend, nicht nur für uns und die vielen
Menschen, die bei uns in Bayern im ÖGD arbeiten, sondern auch für jene, die wir unbedingt für diese Arbeit gewinnen müssen. Die Personalprobleme im ÖGD sind altbekannt, haben aber durch die
Belastung in der Pandemie noch einmal massiv zugenommen. Mit einem Weiter-so-Konzept werden wir diese Probleme nur weiter vergrößern. Bei der nächsten Gesundheitskrise werden sie uns dann
definitiv wieder auf die Füße fallen.
Die Ampelkoalition hat das Thema erkannt und im Koalitionsvertrag klare Zusagen zur Stärkung und zur angemessenen Ausstattung des ÖGD gemacht. Auch die Möglichkeiten der Digitalisierung und der
Telemedizin wird die neue Bundesregierung nun endlich vorantreiben, nachdem die alte Regierung da ein ziemliches Chaos hinterlassen hat. Ich denke nur an die Einführung der elektronischen
Patientenakte.
Wir GRÜNEN wollen auf Bundes- und Landesebene eine deutliche Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der neben der stationären und der ambulanten Versorgung die dritte Säule unseres
Gesundheitssystems darstellt. Wenn wir es ernst meinen mit der Prävention, über die wir seit Jahrzehnten reden, dann müssen wir die sozialen, die umweltbedingten und die bevölkerungsmedizinischen
Aspekte von Gesundheit endlich ernst nehmen. Mit der Klimakrise, der zunehmenden Gefahr von Pandemien, dem demografischen Wandel, steigenden Zahlen von psychischen und nicht übertragbaren
Erkrankungen wird es immer wichtiger, dass wir Gesundheitsförderung interdisziplinär und ganzheitlich denken. Stellen Sie sich nur einmal vor, wieviel gut ausgestattete Gesundheitsämter hier
wirklich verändern könnten.
Einige Detailfragen zum Beispiel zur Zusammensetzung des Landesgesundheitsrates werden wir sicher in der weiteren Auseinandersetzung um diesen Gesetzesvorschlag im Gesundheitsausschuss
besprechen. Hier halte ich auch den Austausch mit den relevanten Verbänden für unbedingt notwendig. Ich plädiere dafür, dass wir dort auch die grundsätzliche Rolle des ÖGD besprechen. Lassen Sie
uns aus diesem Gesetzentwurf eine echte Verbesserung der Gesundheitsversorgung und der Vorsorge der Menschen in Bayern machen, denn das ist es, was wir brauchen.